Organisatorisches
Um den Ablauf für unsere Patienten so komfortabel wie möglich zu gestalten, bitten wir unbedingt um Voranmeldung.
Für jede akute Erkrankung ist es möglich, am selben Tag einen Termin zu bekommen, wenn Sie sich möglichst früh (ab 7.45 h) telefonisch melden (Tel.:0531-1216238).
Um Beratung und Prävention ernst zu nehmen und Wartezeiten zu vermeiden, ist es nötig, dass sich unsere Patienten an die Terminvergabe halten.
Für Sie als Patienten ist es bei einer akuten Erkrankung angenehmer, zu Hause zu warten als eine Stunde in einer Praxis. Auch bei hochakuten Notfällen, die selbstverständlich sofort behandelt werden, hilft es, uns zuvor per Telefon / Handy zu informieren; so wird sichergestellt, dass benötigte Räume nicht belegt sind und Untersuchungen sofort stattfinden können.
Bei der telefonischen Terminvereinbarung werden Sie nach dem Anliegen Ihrer Konsultation gefragt. Dies geschieht, damit wir möglichst gut den Zeitbedarf der Konsultation einschätzen können und somit Wartezeiten so gering wie möglich zu halten.
Hausarztverträge
Sie und wir wollen, dass Sie auch in Zukunft medizinisch und menschlich gut versorgt sind. Wir Hausärzte haben deshalb die Zusammenarbeit besonders mit den Krankenkassen gesucht, die sich dafür einerseits um ihre Versicherten kümmern, andererseits auch keine Zusatzbeiträge erheben und Ihnen zusätzlich ein vorteilhaftes Hausarztprogramm mit besonders qualifizierten Hausärzten anbieten. Wir, Ihre Ärztinnen und das Team, gehören zu diesen besonders qualifizierten Hausärzten und engagieren uns für:
- Verbesserte Arzneimittelsicherheit Mehr Arzneimittelsicherheit durch computergestützte Vermeidung von Neben- und negativen Wechselwirkungen der Ihnen verordneten Medikamente.
- Senkung der Arzneimittelkosten Ihre Krankenkasse hat eine Reihe von Arzneimitteln geprüft und dafür Rabattverträge abgeschlossen. Für Sie also gute Qualität zum günstigen Preis. Wir wählen diese Arzneimittel für Sie aus, so dass evtl. auch Zuzahlungen für Sie entfallen.
- Mehr Vorsorge Vorsorgen ist besser als Heilen. Wir nutzen ein Re-Call = Erinnerungssystem, damit keine notwendigen Kontroll- und/oder Vorsorgeuntersuchungen, Impftermine, usw. bei Ihnen vergessen werden.
- Sicherung Ihrer Hausarztpraxis
Durch Ihre Einschreibung bei uns in ein Hausarztprogramm können Sie selbst mit dafür sorgen, dass Ihnen Ihre Hausarztpraxis in Ihrer Nähe erhalten bleibt. Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns an.
Patienteninfo - Hausarztzentrierte Vorsorge
Vorsorge
Wir bieten alle Vorsorgeuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen an:
- Check-up und Hautkrebsvorsorge ab dem 35. Lebensjahrs ( alle 2 Jahre),
- Krebsvorsorge für den Mann ab 45 Jahre (jährlich),
- präventive Darmkrebsvorsorge ab 55 Jahre (alle 10 Jahre),
- kinder- und jugendärztliche Untersuchungen (nach Vorsorgeplan, ab U5).
Weitere Informationen auch zu von uns nicht angebotenen Untersuchungen finden Sie hier:
www.kvn.de/Patienten/Vorsorge/
Selbstverständlich führen wir auf Wunsch und als Selbstzahlerleistung auch jährliche Vorsorgeuntersuchungen durch.
Für eine Vorsorgeuntersuchung von Erwachsenen sind in der Regel 2 Termine notwendig, wovon der erste zur Blutabnahme morgens nüchtern vor 8.30 h stattfinden muss. Für Beruftätige steht mittwochs die Frühsprechstunde zur Verfügung und zur Besprechung die Spätsprechstunde donnerstags.
Hausbesuche
Selbstverständlich führen wir auch Hausbesuche bei Patienten durch, die nicht selber in die Praxis kommen können. Diese können - je nach medizinischem Anliegen des Hausbesuches -durch unsere besonders ausgebildete Medizinische Fachangestellte Schwester VERAH oder durch Ärztinnen ausgeführt werden. Aber bitte bedenken Sie bei der Anforderung eines Hausbesuches, dass uns dann die modernen Untersuchungsmittel und Techniken der Praxis nicht zur Verfügung stehen. Entsprechend den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung der Krankenkassen können Hausbesuche nicht als Serviceleistung durchgeführt werden, sondern vorrangig müssen Beförderungsmöglichkeiten im Familien-, Freundeskreis und Nachbarschaft oder ein Taxi genutzt werden, um die Praxis zu besuchen.
Unsere Blutabnahmen finden jeden Morgen bis 8.30 h statt. Falls sie bei akuten Erkrankungen den Verdacht haben, dass eine Blutabnahme nötig sein, lassen Sie sich bitte einen frühen Termin geben.
Therapeutische Angebote könne zu jeder Zeit vereinbart werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine Terminabsprache unerlässlich.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Patienten auch längere Termin versäumen ohne den Termin zuvor abzusagen. Dadurch entstehen Leerlaufzeiten, und anderen Patienten werden Behandlungen vorenthalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen nicht eingehaltene Termine, die nicht 24h zuvor abgesagt wurden, mit dem eingeplanten Zeitaufwand laut GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung stellen.
Gutachten, Bericht, Attest
Die meisten Berichte, Gutachten, Gesundheitsbescheinigungen sind nicht Teil der Kassenärztlichen Leistung. Gerne erstellen wir für Sie gewünschte Berichte, die wir dann ggf. nach Aufwand und Zeitbedarf uns erlauben privatärztlich zu berechnen. Bitte sprechen Sie uns im Vorfeld an, um zeitlichen Bedarf und damit die Kosten für Untersuchungen oder Schreibarbeiten zu klären.
Kuren und Reha –Anträge
Wir sind von der Kassenärztlichen Vereinigung dazu berechtigt, Reha-Anträge zu stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dies nur für unsere eigenen Patienten tun. Aufgrund des großen Zeitaufwandes und der geringen Vergütung lehnen wir es ab, für die Kollegen, die sich der zeitaufwendigen Weiterbildung nicht unterzogen haben, Reha-Anträge stellvertretend zu schreiben. Falls Sie einen Rehabilitationsantrag stellen wollen, sprechen Sie uns bitte in der Sprechstunde an: Sie bekommen dann nach einem Erstgespräch, in dem wir Ihr Anliegen und die gesetzlichen Möglichkeiten besprechen, einen Termin, an dem der ärztliche Teil des Reha-Antrags von uns ausgefüllt wird. Dazu ist meistens eine körperliche Untersuchung nötig. Außerdem ist es nötig, möglichst alle fachärztlichen Untersuchungsberichte dem Antrag beizufügen, so dass wir Sie bitten, alle Berichte, die uns evtl. noch nicht vorliegen, in Kopie mitzubringen.
Für Mutter- / Vater-Kind Kuren bitten wir, dass Sie sich die nötigen Formulare von der Krankenkasse schicken lassen und für jeden Kurteilnehmer einen Termin zur Untersuchung vereinbaren. Es ist uns nicht möglich, für Kinder, die wir nicht selber untersucht haben, - quasi nebenbei - den Kurbedarf zu bescheinigen. Jede medizinische Verordnung bedarf einer individuellen Prüfung der Notwendigkeit.
Massagen und Heilmittelverordnungen
Bei der Verordnung von Heilmitteln - also Krankengymnastik, Massage, Ergotherapie und Logopädie - sind wir verpflichtet, uns an dem Heilmittelkatalog der Kassenärztlichen Vereinigung zu orientieren. Oft wäre eine bestimmte Behandlung oder deren Fortsetzung wünschenswert und förderlich. Die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten auf Kassenrezept deckt nur die medizinisch ausreichende, notwendige und zweckmäßige Behandlung ab, aber leider nicht die wünschenswerte Behandlung (§ 12 SGB V Absatz 1). Dies bedauern wir auch immer wieder. Wir sind aber aufgrund der uns drohenden Regresse bei unwirtschaftlichem ärztlichem Verordnungsverhalten an diese Vorgaben gebunden. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch Privatrezepte für Behandlungen, die die gesetzlichen Kassen nicht übernehmen, aus.
KVN Gesundheit Aktuell - "Wunschverschreibungen" gehen nicht