Allgemeine hausärztliche Versorgung

Vorsorge

Wir führen alle üblichen Vorsorgeleistungen entsprechend der Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen durch:

  • Vorsorgeuntersuchungen ab 35 Lebensjahren (sog. Check-up 35) je nach Patientenalter und Krankenversicherung alle zwei oder drei Jahre
  • Hautkrebsfrüherkennung auch zukünftig nach Wunsch als IGeL (als Kassenleistung demnächst abgeschafft trotz früherer Erkennung von Tumoren)
  • Darmkrebsfrüherkennung als jährlicher Stuhltest bzw. auf Wunsch durch Überweisung in die Gastroenterologie für eine Darmspiegelung ab 50 (Männer) bzw. 55 (Frauen) Lebensjahren
  • Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen (sog. „Ux“ bzw. „Jx“)

Weiterführende Informationen finden sie unter www.kvn.de/Patienten/Vorsorge

Selbstverständlich führen wir auf Wunsch auch jährliche Vorsorgeuntersuchungen durch (als Selbstzahlerleistungen)

Für eine Vorsorgeuntersuchung bei erwachsenen Patienten sind in der Regel zwei Termine notwendig, wovon der erste vormittags nüchtern zur Blutentnahme erfolgen muss. Für Berufstätige bieten wir nach Absprache auch Termine am frühen Morgen an. Die Besprechungs- und Beratungstermine können nach Wunsch auch in den Nachmittags- und Abendsprechstunden erfolgen.

Besuche zu Hause oder im Pflegeheim

Selbstverständlich führen wir auch Hausbesuche bei unseren Patienten durch, die nicht selbst in die Praxis kommen können. Diese können – entsprechend des medizinischen Anliegens – durch unsere speziell weitergebildeten Medizinischen Fachangestellten (VerAH) oder durch ärztliches Personal ausgeführt werden.

Bedenken Sie jedoch bei der Anforderung eines Hausbesuches, dass uns die bisweilen notwendigen apparativen Untersuchungsmethoden (EKG, Ultraschall etc.) vor Ort nicht zur Verfügung stehen.

Entsprechend der Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung der Krankenkassen können Hausbesuche nicht als Serviceleistung durchgeführt werden. Vorrangig müssen Beförderungsmöglichkeiten im Familien- oder Freundeskreis oder der Nachbarschaft in Anspruch genommen werden oder ein Taxi bestellt werden, um zur Praxis zu gelangen.

Apparate Untersuchungen

Wir fertigen bei entsprechender medizinischen Indikation EKGs (auch Langzeit- und Belastungsuntersuchungen), Untersuchungen der Lungenfunktion und Langzeitmessungen des Blutdrucks durch.

Wir bieten Ihnen darüberhinaus Ultraschalldiagnostik von Bauchorganen und der Schilddrüse an.

Im Rahmen der Diagnostik von Schlafstörungen und Tagesmüdigkeit und zum Ausschluss von schlafbezogenen Atmungsstörungen bieten wir die apparative Schlafdiagnostik mittels kardiorespiratorischer Polygraphie (PG) an, einem Gerät, welches vom Patienten abendlich im häuslichen Umfeld selbst angelegt werden kann (selbstverständlich nach Unterweisung).

Impfungen

Wir beraten zu allen StIKo-empfohlenen Standardimpfungen und führen diese auch durch.

Hyposensibilisierungen

Eine Hypo- oder Desensibilisierungsbehandlung dient dazu, dem Körper übertriebene Immunantworten auf eigentlich ungefährliche Umwelteinflüsse abzugewöhnen. Anwendung findet die Behandlung bei Patienten mit allergischen Beschwerden der Augen, der Nase und auch der Lunge.

Wir führen Hyposensibilisierungsbehandlungen in Form der so genannten SCIT, also der Injektion einer winzigen Menge des verantwortlichen Materials ins Unterhautgewebe an, was nur alle vier Wochen erfolgen muss. Die übliche Behandlungsdauer beträgt drei Jahre; manchmal ist eine Verlängerung der Therapie auf vier oder gar fünf Jahre sinnvoll.

Psychotherapie

Wir bieten Psychotherapie als Sprechstunden zur Klärung des Ihres Anliegens bei seelischem Leid und zur Suche nach der geeigneten Therapiemaßnahme an. Je nach Verfügbarkeit von freien Plätzen auch in Form von tiefenpsychologischer Antragspsychotherapie gemäß der Psychotherapierichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung an – in Einzelsitzungen oder in der Gruppe.

Traumatherapie: Im Rahmen einer Psychotherapie bei Traumafolgestörungen bieten wir EMDR-Sitzung an.

Palliativmedizin

Wir möchten unsere Patienten und Patientinnen auch am Lebensende bestmöglich versorgen und ihre Angehörigen unterstützen. Dazu arbeiten wir bei Bedarf auch mit Pflegediensten und den Teams der spezialisierten ambulanten palliativen Betreuung (SAPV) oder dem Hospiz in Braunschweig zusammen. Bitte sprechen Sie uns an.

Potentialerhebung für außerklinische Intensivpflege

Wir sind berechtigt, die sogenannte Potentialerhebung für außerklinische Intensivpflege durchzuführen. Diese dient dazu einzuschätzen, inwieweit eine Entwöhnung vom Beatmungsgerät für heimisch beatmete Patienten realistisch erwartbar ist. Gerne bieten wir diese Dienstleistung nach Absprache auch für Patienten im Umkreis an, die selbst nicht Patienten unserer Praxis sind. Wir bitten um Kontaktaufnahme via Telefon oder E-Mail.

Reisemedizin

Wir bieten – nach entsprechender Voranmeldung – reisemedizinische Beratungen an. Dafür teilen Sie uns bitte bei der Terminvereinbarung das Reiseziel und die Aufenthaltsdauer an. Reisemedizinische Beratungen sind nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Selbstzahlerleistungen.

Sportmedizin, Tauchtauglichkeit

Wir führen Sportmedizinische Untersuchungen (z. B. für Teilnahme an Wettkämpfen im Jugendbereich) und Tauchtauglichkeitsuntersuchungen (nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Überdruckmedizin DGÜM) durch. Dies sind Selbstzahlerleistungen.

Akupunktur

Wir bieten Behandlungen gemäß der traditionellen Chinesische Medizin und Akupunktur als individuelle Gesundheitsleistung an.

Naturheilverfahren

Grundlage jeder Behandlung in unserer Praxis ist das Bio-psycho-soziale Modell nach Uexküll. Wir beraten auf Wunsch gerne über komplementäre Heilverfahren wie Phytotherapie, Homöopathie, ausleitende Verfahren, Ordnungstherapie, TCM. Dabei thematisieren wir auch die Unterschiede zwischen Erfahrungsmedizin und evidenzbasierter Medizin.

Gutachten, Atteste

Wir erstellen entsprechend der medizinischen Daten unserer Patienten auf Wunsch Gutachten, Berichte und Atteste. Beachten Sie jedoch bitte, dass ein großer Teil solcher angefragten Dokumente nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Kassenärztlichen Vereinigung sind. Daher berechnen wir den Aufwand für Schreibarbeit und ggf. Untersuchungen entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte als Selbstzahlerleistungen.

Massagen und Heilmittelverordnungen

Bei der Verordnung von Heilmitteln – also Krankengymnastik, Massage, Ergotherapie und Logopädie – sind wir verpflichtet, uns an dem Heilmittelkatalog der Kassenärztlichen Vereinigung zu orientieren. Oft wäre eine bestimmte Behandlung oder deren Fortsetzung wünschenswert und förderlich. Die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten auf Kassenrezept deckt nur die medizinisch ausreichende, notwendige und zweckmäßige Behandlung ab, aber leider nicht die wünschenswerte Behandlung (§ 12 SGB V Absatz 1). Dies bedauern wir auch immer wieder. Wir sind aber aufgrund der uns drohenden Regresse bei unwirtschaftlichem ärztlichem Verordnungsverhalten an diese Vorgaben gebunden. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch Privatrezepte für Behandlungen, die die gesetzlichen Kassen nicht übernehmen, aus.

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